Ab dem 3. Jahr nach Gründung

Für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

UnternehmensWert Mensch

Ihr Personal kann mehr – gemeinsam Strategien entwickeln für eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur. Fachkräfte binden und im Sinne der Unternehmensziele weiterentwickeln, Personalengpässe bewältigen und Nachwuchsmangel vorbeugen.

Gerade der Erfolg kleiner und mittelständischer Unternehmen ist in besonderem Maße von einer zielgerichteten Personalpolitik abhängig. Bei ihnen fällt es deutlicher ins Gewicht, wenn Mitarbeiter in Schlüsselpositionen durch Krankheit ausfallen, gut eingearbeitetes Personal von der Konkurrenz abgeworben wird oder Auszubildende keine ausreichende Qualifikation aufweisen. Auch neue Kompetenzverteilung in schnell wachsenden Unternehmen oder eine zu homogene Alters- und Kompetenzstruktur können Probleme aufwerfen.

Für die unterschiedlichsten Personalfragen rund um Kompetenz, Personalführung und Chancengleichheit erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern passgenaue Strategien, damit Sie sich diesen Herausforderungen stellen können.

Unsere Beratungsleistungen umfassen hierbei die Entwicklung von vorausschauenden, mitarbeiterorientierten Personalstrategien und der Sicherung von Arbeitsplätzen.

  • In NRW: Für Unternehmen mit 1-9 Mitarbeitern
  • Zuschuss: 80% eines Tagewerksatzes, max. 8.000 Euro
  • Umfang: bis zu 10 Tagen
  • Beratungszeitraum: 9 Monate

Weitere Infos unter: https://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite/

BAFA Programm zur Förderung Unternehmerischen Know-Hows

Unsere Beratungsleistungen umfassen hierbei allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

  • Zuschuss: 50% eines Tagewerksatzes, max. 3.000 Euro
  • Umfang: bis zu 5 Tagen
  • Beratungszeitraum: 6 Monate

Weitere Infos unter: www.bafa.de

Potentialberatung des Landes NRW

Gefördert werden KMUs, die mindestens zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und weniger als 250 Beschäftigte haben. Als KMU gelten rechtlich selbständige Unternehmen (mit Arbeitgebereigenschaft) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in NRW.

Unsere Beratungsleistungen umfassen hierbei Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen.

  • In NRW: Für Unternehmen mit 10 – 250 Mitarbeitern
  • Zuschuss: 50% eines Tagewerksatzes, max. 5.000 Euro
  • Umfang: bis zu 10 Tagen
  • Beratungszeitraum: 9 Monate

Weitere Infos unter: www.gib.nrw.de/service/foerderprogramme/potenzialberatung


Weitere Fördermöglichkeiten: